Unauffällig im Alltag: Die Begleithundprüfung

Im Vordergrund der Begleithundprüfung steht die Erziehung des Hundes auf Alltagstauglichkeit. Gehorsam, Wesen, Sozialverträglichkeit aber auch das Verhalten in alltäglichen Situationen wie bei Begegnungen mit anderen Hunden, Joggern oder auch Radfahrern werden bewertet . Der Nachweis einer bestandenen Begleithundprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an vielen Hundesportarten (z. B. Turnierhundesport, Agility). Damit ist die Begleithundprüfung der Grundstein für die weitere sportliche Ausbildung eines Hundes.

 

Begleithundprüfungen werden öffentlich durchgeführt. Zugelassen sind Hunde, die mindestens 15 Monate alt sind. Der Hundeführer muss beweisen, dass er über das Grundwissen der Hundehaltung verfügt und einen Sachkundetest bestehen. Die Prüfung beginnt mit der Kontrolle der Tätowier- oder Chipnummer. Dabei überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes, die auch im weiteren Verlauf der Prüfung beurteilt wird. Hunde, die nicht identifiziert werden können oder aber sich auffällig verhalten, werden nicht zur Prüfung zugelassen. Die praktische Prüfung besteht aus zwei Teilen: Unterordnung auf dem Übungsgelände sowie eine Prüfung im öffentlichen Verkehr.

 

Die Unterordnung wird auf dem Platz nach einem festgelegten Schema durchgeführt. Es werden Leinenführigkeit und freies Fußgehen auch bei Kehrtwendungen, Winkeln, Tempowechseln sowie dem Durchqueren einer Gruppe beurteilt. Der Hund hat stets aufmerksam und freudig Fuß zu laufen. Bleibt der Hundeführer stehen, hat er sich ohne weiteres Kommando in Grundstellung neben ihn zu setzen. Des Weiteren werden die beiden Übungen „Sitz “ und „Ablegen in Verbindung mit Herankommen“ beurteilt. Als letzten Teil der Prüfung auf dem Übungsplatz wird der Hund unter Ablenkung abgelegt, d. h. der Hund liegt im Platz während ein zweiter Hund seine Prüfung läuft. Der Hundeführer steht dabei in 30 Schritten Entfernung ohne Blickkontakt zu seinem Hund.

 

Die Beurteilung erfolgt immer teambezogen, d. h. auch das Verhalten des Hundeführers (Schritt zum Hund bei Grundstellung, Loben des Hundes, Zögern bei der Durchführung von Wendungen) kann zu Punktabzügen führen. Bestanden hat ein Hund-Mensch-Team, wenn es in diesem ersten Teil mindestens 70% (42 von 60 Punkten) erreicht hat.

 

Bei der Prüfung im öffentlichen Verkehr wird vor allen Dingen Wesen und Sozialverhalten des Hundes beurteilt. Zeigt der Hund aggressives Verhalten, würde das Mensch-Hund-Team die Prüfung nicht bestehen. Die Übungen werden nach Ermessen des Leistungsrichters zusammengestellt. Sie umfassen Begegnungen mit Radfahrern, Joggern, Inline-Skatern, Menschengruppen sowie anderen Hunden in alltagsnahen Verkehrssituationen.

 

Prüfungsordnung  des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) (Ein PDF mit ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Prüfungen und Prüfungsteilen)  ab Seite 23

Um an den Übungsstunden zur BH-Prüfung teilnehmen zu können, müssen alle Übungen und Kommandos sicher ausgeführt werden.

Erst dann kann nach Beurteilung durch die Trainer die Vorbereitung zur BH-Prüfung erfolgen.